von schluessel-fuchs » Fr 3. Feb 2012, 11:11
Nein, dass darf ein Schlüsseldienst nicht. Nur wenn du nachweisen kannst, dass Du zutrittsberechtigt bist. (zB wenn du dort gemeldt bíst). Bei Gefahr im Verzug nur mit Anwesenheit der Exekutive. Am besten du rufst bei der Polizei an und vereinbarst wenn für die Polizei ok unter Anwesenheit der Exekutive eine Wohnungsöffnung